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   VG Berlin, 18.11.2014 - 24 K 33.14 V   

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https://dejure.org/2014,40761
VG Berlin, 18.11.2014 - 24 K 33.14 V (https://dejure.org/2014,40761)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.11.2014 - 24 K 33.14 V (https://dejure.org/2014,40761)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. November 2014 - 24 K 33.14 V (https://dejure.org/2014,40761)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 Abs 1 AufenthG, Art 19 Abs 4 GG
    Erteilung von Schengen-Visa für einen Besuchsaufenthalt in Deutschland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch pakistanischer Staatsangehöriger auf Erteilung von Schengen-Visa für einen Besuchsaufenthalt in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 33.08

    Auslandsverwendungszuschlag; besondere Verwendung im Ausland; einheitliche

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2014 - 24 K 33.14
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass aufgrund des Gebots des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG Verwaltungsgerichte die letzte Entscheidungsbefugnis für die Auslegung und Anwendung normativer Regelungen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 C 33.08, Rdnr. 11 ff. für die Auslegung des Auslandsverwendungszuschlages; Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11, Rdnr. 25, jeweils zit. nach JURIS).

    Hinzu kommen muss, dass die Gerichte die Aufgabe, die entscheidungsrelevanten tatsächlichen Umstände festzustellen und rechtlich zu bewerten, selbst dann nicht bewältigen können, wenn sie im gebotenen Umfang auf die Sachkunde der Verwaltung zurückgreifen oder sich auf andere Weise sachverständige Hilfe bedienen können (BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 419.81 und 213.83 - BVerfGE 84, 34 [49 f.] und vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857.07 - BVerfGE 129. Band, 1 [20] BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 2 C 33.08 - BVerwGE 134. Band, 108 = Buchholz 240 § 58 a BbesG Nr. 2 jeweils Rdnr. 11).".

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2014 - 2 B 11.13

    Besuchsvisum; Kuba; begründete Zweifel an der Rückkehrabsicht; mit deutschem

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2014 - 24 K 33.14
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2014 - OVG 2 B 11.13; sowie Beschluss vom 29. Juli 2014 - OVG 11 N 19.14, juris) und des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 (Urteil Rechtssache Koushkaki ./. Bundesrepublik Deutschland, C - 84/12), der die Kammer folgt, ist § 32 Abs. 1 i.V.m. Art. 21 Abs. 1 des Visa-Kodex dahin auszulegen, dass die Verpflichtung der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats, ein einheitliches Visum zu erteilen, voraussetzt, dass in Anbetracht der allgemeinen Verhältnisse im Wohnsitzstaat der Antragsteller und seine persönlichen Umstände, die anhand seiner Angaben festgestellt worden sind, keine begründeten Zweifel an der Absicht des Antragstellers bestehen, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des beantragten Visums zu verlassen.

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Visumsversagung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. OVG 2 B 11.13, a.a.O., S. 6).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2014 - 24 K 33.14
    Hinzu kommen muss, dass die Gerichte die Aufgabe, die entscheidungsrelevanten tatsächlichen Umstände festzustellen und rechtlich zu bewerten, selbst dann nicht bewältigen können, wenn sie im gebotenen Umfang auf die Sachkunde der Verwaltung zurückgreifen oder sich auf andere Weise sachverständige Hilfe bedienen können (BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 419.81 und 213.83 - BVerfGE 84, 34 [49 f.] und vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857.07 - BVerfGE 129. Band, 1 [20] BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 2 C 33.08 - BVerwGE 134. Band, 108 = Buchholz 240 § 58 a BbesG Nr. 2 jeweils Rdnr. 11).".
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2014 - 24 K 33.14
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass aufgrund des Gebots des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG Verwaltungsgerichte die letzte Entscheidungsbefugnis für die Auslegung und Anwendung normativer Regelungen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 C 33.08, Rdnr. 11 ff. für die Auslegung des Auslandsverwendungszuschlages; Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11, Rdnr. 25, jeweils zit. nach JURIS).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-84/12

    Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2014 - 24 K 33.14
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2014 - OVG 2 B 11.13; sowie Beschluss vom 29. Juli 2014 - OVG 11 N 19.14, juris) und des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 (Urteil Rechtssache Koushkaki ./. Bundesrepublik Deutschland, C - 84/12), der die Kammer folgt, ist § 32 Abs. 1 i.V.m. Art. 21 Abs. 1 des Visa-Kodex dahin auszulegen, dass die Verpflichtung der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats, ein einheitliches Visum zu erteilen, voraussetzt, dass in Anbetracht der allgemeinen Verhältnisse im Wohnsitzstaat der Antragsteller und seine persönlichen Umstände, die anhand seiner Angaben festgestellt worden sind, keine begründeten Zweifel an der Absicht des Antragstellers bestehen, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des beantragten Visums zu verlassen.
  • EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2014 - 24 K 33.14
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist zur Wirksamkeit der in Artikel 47 der Charta gewährleisteten gerichtlichen Kontrolle und dem Grundrecht auf Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes geklärt, dass das zuständige nationale Gericht eine unabhängige Prüfung aller von der zuständigen nationalen Behörde geltend gemachten rechtlichen und tatsächlichen Umstände vorzunehmen hat (EuGH, Urteil vom 4. Juni 2013, Az.: Rs. C 300.11; ZZ./.Sekretary of State for die Home Department; Europäischer Gerichtshof; Urteil vom 18. Juli 2013, Az.: Rs. C-584/10 P; C-593/10 P; C-595/10 P; vgl. auch Nr. 206; Rüdiger Scholz, Effektiver Rechtsschutz in der Europäischen Union 2013 - http://www.zew.uni-bonn.de/publikationen/schriftenreihe-des-zentrums-fuer-europaeisches-wirtschaftsrecht/Heft%20206%20Stotz.pdf).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2014 - 11 N 19.14

    Schengen-Visum für familiären Besuchsaufenthalt; begründete Zweifel an der

    Auszug aus VG Berlin, 18.11.2014 - 24 K 33.14
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2014 - OVG 2 B 11.13; sowie Beschluss vom 29. Juli 2014 - OVG 11 N 19.14, juris) und des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 (Urteil Rechtssache Koushkaki ./. Bundesrepublik Deutschland, C - 84/12), der die Kammer folgt, ist § 32 Abs. 1 i.V.m. Art. 21 Abs. 1 des Visa-Kodex dahin auszulegen, dass die Verpflichtung der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats, ein einheitliches Visum zu erteilen, voraussetzt, dass in Anbetracht der allgemeinen Verhältnisse im Wohnsitzstaat der Antragsteller und seine persönlichen Umstände, die anhand seiner Angaben festgestellt worden sind, keine begründeten Zweifel an der Absicht des Antragstellers bestehen, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des beantragten Visums zu verlassen.
  • VG Berlin, 17.12.2014 - 28 K 50.14

    Schengen-Visum für mehrfache Einreisen

    Es steht nicht zu erwarten, dass sich die Auffassung durchsetzen wird, die Auslegung des in Art. 32 Abs. 1 Buchstabe b) VK genannten unbestimmten Rechtsbegriffs der "begründeten Zweifel an der ... Absicht, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeit des beantragten Visums zu verlassen" sei gerichtlich voll überprüfbar (so aber Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 18. November 2014 - VG 24 K 33.14 V -, Abdruck Seite 8).
  • VG Berlin, 17.12.2014 - 24 K 91.14

    Erteilung eines Schengen-Visums zu Besuchszwecken; Prüfungsumfang des Gerichts

    Die Auslegung des in Art. 32 Abs. 1 b VK genannten unbestimmten Rechtsbegriffs der "begründeten Zweifel an der Rückkehrabsicht" ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. Urteil vom 18. November 2014 - VG 24 K 33.14 V - juris, so im Übrigen auch schon OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2010 - OVG 2 B 16.09 -, juris Rz. 23; a.A. nunmehr OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2014 - OVG 6 B 20.14 -, S. 8f).
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